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Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International
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Public License Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
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erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative Commons
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Namensnennung – Nicht kommerziell – Share Alike 4.0 International Public License
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(“Public License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als
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Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der Public
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License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass Sie die
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Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die entsprechenden Rechte in
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Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber durch das Verfügbarmachen des
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lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen hat.
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Abschnitt 1 – Definitionen
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Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder
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ähnliche Rechte geschützt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder
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darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
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umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten
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ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine
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Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer
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abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine
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Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern
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verwendet wird. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf
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Ihr Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum abgewandelten
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Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der vorliegenden Public License
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erteilen. BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
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creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die Creative Commons als
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der vorliegenden Public License im Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
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Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht und/oder ähnliche,
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dem Urheberrecht eng verwandte Rechte, einschließlich insbesondere des Rechts
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des ausübenden Künstlers, des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
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Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte genannt oder
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kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden Public License werden die in
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Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche
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Rechte angesehen. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche
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Maßnahmen, die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11 des
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WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher internationaler
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Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht umgangen werden dürfen.
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Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing und/oder jegliche
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andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die
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auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung findet. Lizenzelemente
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bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der Bezeichnung einer Creative
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Commons Public License aufgeführt werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden
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Public License sind Namensnennung, Nicht kommerziell und Share Alike.
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Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder Kunst, die
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Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber unter die
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vorliegende Public License gestellt hat. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen
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unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche
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auf solche Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre Nutzung
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des lizenzierten Materials betreffen und die der Lizenzgeber zu lizenzieren
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berechtigt ist. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
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Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte gewährt (oder
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gewähren). Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen
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Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von lizenziertem
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Material gegen anderes unter Urheberrecht oder ähnlichen Rechten geschütztes
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Material durch digitales File-Sharing oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell
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im Sinne der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine
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geldwerte Vergütung erfolgt. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit
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bereitzustellen durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der
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lizenzierten Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
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öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb, Verbreitung,
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Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche Zugänglichmachung bzw.
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Verfügbarmachung in solcher Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit auf das
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Material von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugreifen können. Sui-generis
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Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine Urheberrechte sind, sondern
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gegründet sind auf die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des
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Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der
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jeweils gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
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Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt. Sie bezeichnet die
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natürliche oder juristische Person, die von lizenzierten Rechten unter der
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vorliegenden Public License Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende
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Bedeutung. Abschnitt 2 – Umfang
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Lizenzgewährung Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
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der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare,
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nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten
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Rechte am lizenzierten Material, um: das lizenzierte Material ganz oder in
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Teilen zu vervielfältigen und weiterzugeben, jedoch nur für nicht kommerzielle
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Zwecke; und abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und
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weiterzugeben, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke. Ausnahmen und
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Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo immer gesetzliche Ausnahmen und
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Beschränkungen auf Ihre Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
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nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht einhalten müssen.
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Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in Abschnitt 6(a)
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geregelt. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der
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Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen bekannten und
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zukünftig entstehenden Medien und Formaten auszuüben und die dafür notwendigen
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technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche
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und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse, Ihnen zu
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verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
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lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung
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wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der
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vorliegenden Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
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lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4)
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zulässig sind. Nachfolgende Empfänger Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes
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Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein
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Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der
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vorliegenden Public License auzuüben. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers –
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Abgewandeltes Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen erhält,
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erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot, die lizenzierten Rechte am
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abgewandelten Material unter den Bedingungen der durch Sie vergebenen
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Abwandlungslizenz auszuüben. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger.
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Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen fordern oder das
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lizenzierte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische
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Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch
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Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird. Inhaltliche
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Indifferenz. Die vorliegende Public License begründet nicht die Erlaubnis, zu
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behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des
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lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfängern
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gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder durch ihn gefördert,
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gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden. Sonstige Rechte
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Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor Werkentstellungen, werden
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durch die vorliegende Public License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht
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auf Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte;
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gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung,
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soweit dies für Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und möglich
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ist, jedoch nicht darüber hinaus. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die
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vorliegende Public License nicht lizenziert. Soweit wie möglich verzichtet der
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Lizenzgeber auf Vergütung durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte,
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sowohl direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter welchem
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freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder Pflichtlizenzmechanismus auch
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immer eingezogen. In allen übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber
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ausdrücklich jedes Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für
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Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht kommerzielle Zwecke.
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Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen
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Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
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Bedingungen.
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Namensnennung
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Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in veränderter Form), müssen
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Sie:
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die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten
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Material beigefügt wurden: die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten
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Materials und anderer, die für eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch
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Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die
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angemessen ist; einen Copyright-Vermerk; einen Hinweis auf die vorliegende
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Public License; einen Hinweis auf den Haftungsausschluss; soweit
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vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten
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Material; angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle
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vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und angeben, dass das lizenzierte
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Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI
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oder einen Hyperlink darauf beifügen. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts
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3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext
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in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel
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angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
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Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält. Falls der
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Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)
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erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise
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praktikabel ist. Share Alike Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a)
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gelten die folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material weitergeben,
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welches Sie selbst erstellt haben.
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Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine Creative-Commons-Lizenz der
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vorliegenden oder einer späteren Version mit den gleichen Lizenzelementen oder
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eine BY-NC-SA-kompatible Lizenz sein. Sie müssen den Text oder einen URI oder
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Hyperlink auf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
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dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
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Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes Material weitergeben. Sie dürfen keine
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zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder das abgewandelte
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Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden,
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sofern dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material eingeschränkt
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wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz gewähren. Abschnitt 4 –
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Sui-generis-Datenbankrechte
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Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf
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Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
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es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen lediglich zu nicht
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kommerziellen Zwecken das Recht gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder
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wesentliche Teile davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
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weiterzugeben; sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
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davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben,
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dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber
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nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug
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auf Abschnitt 3(b); und Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)
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einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon
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weitergeben. Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
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Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und nicht
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ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder ähnliche
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Rechte enthalten. Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und
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Haftungsbeschränkung
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Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich,
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bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und verfügbar ist
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an und sagt in Bezug auf das lizenzierte Material keine bestimmten Eigenschaften
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zu, weder ausdrücklich noch konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche
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Gewährleistung aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere
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das Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten
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Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmängeln,
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Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob
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sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse
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ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss
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möglicherweise für Sie nicht. Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen
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gegenüber nach keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere
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Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten, speziellen,
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indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen oder anderen Verluste,
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Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus der vorliegenden Public License
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oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber
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auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden
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hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise
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unzulässig sind, gilt die vorliegende Beschränkung möglicherweise für Sie nicht.
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Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben sollen so
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ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem absoluten Haftungs- und
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Gewährleistungsausschluss nahe kommen. Abschnitt 6 – Laufzeit und Beendigung
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Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des
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Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden.
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Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie
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die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten. Soweit Ihr Recht, das
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lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es
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wieder auf:
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automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern
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dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
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durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber. Es sei klargestellt,
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dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre
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Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt. Es
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sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material auch unter
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anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des lizenzierten Materials
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jederzeit einstellen darf; gleichwohl erlischt dadurch die vorliegende Public
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License nicht. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
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vorliegenden Public License fort. Abschnitt 7 – Sonstige Bedingungen
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Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder abweichende
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Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Jedwede
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das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht genannten Umstände,
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Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und unabhängig von den Bedingungen
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der vorliegenden Public License. Abschnitt 8 – Auslegung
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Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder besagen noch
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dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche Nutzungen des lizenzierten
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Materials verringert, begrenzt, einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die
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ohne eine Erlaubnis aus dieser Public License zulässig sind. Soweit wie möglich
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soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public License als nicht durchsetzbar
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anzusehen ist, diese Klausel automatisch im geringst erforderlichen Maße
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angepasst werden, um sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht
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anpassbar ist, soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
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ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen tangiert wird. Auf
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keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet und kein Verstoß
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dagegen soll als hingenommen gelten, außer der Lizenzgeber hat sich damit
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ausdrücklich einverstanden erklärt. Nichts in der vorliegenden Public License
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soll zu einer Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
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führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher
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Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen, oder
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dahingehend interpretiert werden.
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