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Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Share Alike 4.0 International
Public License Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert)
erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den Bedingungen dieser Creative Commons
Namensnennung Nicht kommerziell Share Alike 4.0 International Public License
(“Public License”) einverstanden. Soweit die vorliegende Public License als
Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der Public
License genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass Sie die
Lizenzbedingungen akzeptieren, und gewährt Ihnen die entsprechenden Rechte in
Hinblick auf Vorteile, die der Lizenzgeber durch das Verfügbarmachen des
lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen hat.
2019-01-09 00:39:07 +01:00
Abschnitt 1 Definitionen
Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder
ähnliche Rechte geschützt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder
darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert,
umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten
ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine
Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer
abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine
Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern
verwendet wird. Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf
Ihr Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum abgewandelten
Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der vorliegenden Public License
erteilen. BY-NC-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter
creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die Creative Commons als
der vorliegenden Public License im Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.
Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht und/oder ähnliche,
dem Urheberrecht eng verwandte Rechte, einschließlich insbesondere des Rechts
des ausübenden Künstlers, des Rechts zur Sendung, zur Tonaufnahme und des
Sui-generis-Datenbankrechts, unabhängig davon, wie diese Rechte genannt oder
kategorisiert werden. Im Sinne der vorliegenden Public License werden die in
Abschnitt 2(b)(1)-(2) aufgeführten Rechte nicht als Urheberrecht und ähnliche
Rechte angesehen. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet solche
Maßnahmen, die gemäß gesetzlichen Regelungen auf der Basis des Artikels 11 des
WIPO Copyright Treaty vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlicher internationaler
Vereinbarungen ohne entsprechende Erlaubnis nicht umgangen werden dürfen.
Ausnahmen und Beschränkungen bezeichnet Fair Use, Fair Dealing und/oder jegliche
andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte, die
auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung findet. Lizenzelemente
bezeichnet die Lizenzeigenschaften, die in der Bezeichnung einer Creative
Commons Public License aufgeführt werden. Die Lizenzelemente der vorliegenden
Public License sind Namensnennung, Nicht kommerziell und Share Alike.
Lizenziertes Material bezeichnet das Werk der Literatur oder Kunst, die
Datenbank oder das sonstige Material, welches der Lizenzgeber unter die
vorliegende Public License gestellt hat. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen
unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährten Rechte, welche
auf solche Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die Ihre Nutzung
des lizenzierten Materials betreffen und die der Lizenzgeber zu lizenzieren
berechtigt ist. Lizenzgeber bezeichnet die natürliche(n) oder juristische(n)
Person(en), die unter der vorliegenden Public License Rechte gewährt (oder
gewähren). Nicht kommerziell meint nicht vorrangig auf einen geschäftlichen
Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet. Der Austausch von lizenziertem
Material gegen anderes unter Urheberrecht oder ähnlichen Rechten geschütztes
Material durch digitales File-Sharing oder ähnliche Mittel ist nicht kommerziell
im Sinne der vorliegenden Public License, sofern in Verbindung damit keine
geldwerte Vergütung erfolgt. Weitergabe meint, Material der Öffentlichkeit
bereitzustellen durch beliebige Mittel oder Verfahren, die gemäß der
lizenzierten Rechte Zustimmung erfordern, wie zum Beispiel Vervielfältigung,
öffentliche Vorführung, öffentliche Darbietung, Vertrieb, Verbreitung,
Wiedergabe oder Übernahme und öffentliche Zugänglichmachung bzw.
Verfügbarmachung in solcher Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit auf das
Material von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugreifen können. Sui-generis
Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die keine Urheberrechte sind, sondern
gegründet sind auf die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der
jeweils gültigen Fassung bzw. deren Nachfolgeregelungen, sowie andere im
Wesentlichen funktionsgleiche Rechte anderswo auf der Welt. Sie bezeichnet die
natürliche oder juristische Person, die von lizenzierten Rechten unter der
vorliegenden Public License Gebrauch macht. Ihr bzw. Ihre hat die entsprechende
Bedeutung. Abschnitt 2 Umfang
Lizenzgewährung Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt
der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare,
nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten
Rechte am lizenzierten Material, um: das lizenzierte Material ganz oder in
Teilen zu vervielfältigen und weiterzugeben, jedoch nur für nicht kommerzielle
Zwecke; und abgewandeltes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und
weiterzugeben, jedoch nur für nicht kommerzielle Zwecke. Ausnahmen und
Beschränkungen. Es sei klargestellt, dass, wo immer gesetzliche Ausnahmen und
Beschränkungen auf Ihre Nutzung Anwendung finden, die vorliegende Public License
nicht anwendbar ist und Sie insoweit ihre Bedingungen nicht einhalten müssen.
Laufzeit. Die Laufzeit der vorliegenden Public License wird in Abschnitt 6(a)
geregelt. Medien und Formate; Gestattung technischer Modifikationen. Der
Lizenzgeber erlaubt Ihnen, die lizenzierten Rechte in allen bekannten und
zukünftig entstehenden Medien und Formaten auszuüben und die dafür notwendigen
technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche
und/oder versichert die Nichtausübung jeglicher Rechte und Befugnisse, Ihnen zu
verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um die
lizenzierten Rechte ausüben zu können, einschließlich solcher, die zur Umgehung
wirksamer technischer Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Sinne der
vorliegenden Public License entsteht kein abgewandeltes Material, soweit
lediglich Modifikationen vorgenommen werden, die nach diesem Abschnitt 2(a)(4)
zulässig sind. Nachfolgende Empfänger Angebot des Lizenzgebers Lizenziertes
Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein
Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen der
vorliegenden Public License auzuüben. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers
Abgewandeltes Material. Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen erhält,
erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot, die lizenzierten Rechte am
abgewandelten Material unter den Bedingungen der durch Sie vergebenen
Abwandlungslizenz auszuüben. Keine Beschränkungen für nachfolgende Empfänger.
Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen fordern oder das
lizenzierte Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische
Maßnahmen anwenden, sofern dadurch die Ausübung der lizenzierten Rechte durch
Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird. Inhaltliche
Indifferenz. Die vorliegende Public License begründet nicht die Erlaubnis, zu
behaupten oder den Eindruck zu erwecken, dass Sie oder Ihre Nutzung des
lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfängern
gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) in Verbindung stehen oder durch ihn gefördert,
gutgeheißen oder offiziell anerkannt werden. Sonstige Rechte
Urheberpersönlichkeitsrechte, wie etwa zum Schutz vor Werkentstellungen, werden
durch die vorliegende Public License ebenso wenig mitlizenziert wie das Recht
auf Privatheit, auf Datenschutz und/oder ähnliche Persönlichkeitsrechte;
gleichwohl verzichtet der Lizenzgeber auf derlei Rechte bzw. ihre Durchsetzung,
soweit dies für Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich und möglich
ist, jedoch nicht darüber hinaus. Patent- und Kennzeichenrechte werden durch die
vorliegende Public License nicht lizenziert. Soweit wie möglich verzichtet der
Lizenzgeber auf Vergütung durch Sie für die Ausübung der lizenzierten Rechte,
sowohl direkt als auch durch eine Verwertungsgesellschaft unter welchem
freiwilligen oder abdingbaren gesetzlichen oder Pflichtlizenzmechanismus auch
immer eingezogen. In allen übrigen Fällen behält sich der Lizenzgeber
ausdrücklich jedes Recht vor, Vergütungen zu fordern, einschließlich für
Nutzungen des lizenzierten Materials für andere als nicht kommerzielle Zwecke.
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Abschnitt 3 Lizenzbedingungen
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich folgenden
Bedingungen.
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Namensnennung
Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in veränderter Form), müssen
Sie:
die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten
Material beigefügt wurden: die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten
Materials und anderer, die für eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch
Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die
angemessen ist; einen Copyright-Vermerk; einen Hinweis auf die vorliegende
Public License; einen Hinweis auf den Haftungsausschluss; soweit
vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten
Material; angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle
vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und angeben, dass das lizenzierte
Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI
oder einen Hyperlink darauf beifügen. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts
3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext
in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel
angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine
Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält. Falls der
Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)
erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise
praktikabel ist. Share Alike Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a)
gelten die folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material weitergeben,
welches Sie selbst erstellt haben.
Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine Creative-Commons-Lizenz der
vorliegenden oder einer späteren Version mit den gleichen Lizenzelementen oder
eine BY-NC-SA-kompatible Lizenz sein. Sie müssen den Text oder einen URI oder
Hyperlink auf die von Ihnen gewählte Abwandlungslizenz beifügen. Diese Bedingung
dürfen Sie in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und
Kontext in bzw. mit dem Sie abgewandeltes Material weitergeben. Sie dürfen keine
zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder das abgewandelte
Material mit solchen belegen oder darauf wirksame technische Maßnahmen anwenden,
sofern dadurch die Ausübung der Rechte am abgewandelten Material eingeschränkt
wird, die Sie unter der Abwandlungslizenz gewähren. Abschnitt 4
Sui-generis-Datenbankrechte
Soweit die lizenzierten Rechte Sui-generis-Datenbankrechte beinhalten, die auf
Ihre Nutzung des lizenzierten Materials Anwendung finden, gilt:
es sei klargestellt, dass Abschnitt 2(a)(1) Ihnen lediglich zu nicht
kommerziellen Zwecken das Recht gewährt, die gesamten Inhalte der Datenbank oder
wesentliche Teile davon zu entnehmen, weiterzuverwenden, zu vervielfältigen und
weiterzugeben; sofern Sie alle Inhalte der Datenbank oder wesentliche Teile
davon in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben,
dann gilt die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber
nicht ihre einzelnen Inhalte) als abgewandeltes Material, insbesondere in Bezug
auf Abschnitt 3(b); und Sie müssen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)
einhalten, wenn sie alle Datenbankinhalte oder wesentliche Teile davon
weitergeben. Es sei ferner klargestellt, dass dieser Abschnitt 4 Ihre
Verpflichtungen aus der vorliegenden Public License nur ergänzt und nicht
ersetzt, soweit die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte oder ähnliche
Rechte enthalten. Abschnitt 5 Gewährleistungsausschluss und
Haftungsbeschränkung
Sofern der Lizenzgeber nicht separat anderes erklärt und so weit wie möglich,
bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und verfügbar ist
an und sagt in Bezug auf das lizenzierte Material keine bestimmten Eigenschaften
zu, weder ausdrücklich noch konkludent oder anderweitig, und schließt jegliche
Gewährleistung aus, einschließlich der gesetzlichen. Dies umfasst insbesondere
das Freisein von Rechtsmängeln, Verkehrsfähigkeit, Eignung für einen bestimmten
Zweck, Wahrung der Rechte Dritter, Freisein von (auch verdeckten) Sachmängeln,
Richtigkeit und das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Irrtümern, gleichviel ob
sie bekannt, unbekannt oder erkennbar sind. Dort, wo Gewährleistungsausschlüsse
ganz oder teilweise unzulässig sind, gilt der vorliegende Ausschluss
möglicherweise für Sie nicht. Soweit wie möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen
gegenüber nach keinem rechtlichen Konstrukt (einschließlich insbesondere
Fahrlässigkeit) oder anderweitig für irgendwelche direkten, speziellen,
indirekten, zufälligen, Folge-, Straf- exemplarischen oder anderen Verluste,
Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die sich aus der vorliegenden Public License
oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber
auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Schäden
hingewiesen wurde. Dort, wo Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise
unzulässig sind, gilt die vorliegende Beschränkung möglicherweise für Sie nicht.
Der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung oben sollen so
ausgelegt werden, dass sie soweit wie möglich einem absoluten Haftungs- und
Gewährleistungsausschluss nahe kommen. Abschnitt 6 Laufzeit und Beendigung
Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des
Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden.
Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie
die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten. Soweit Ihr Recht, das
lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es
wieder auf:
automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern
dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber. Es sei klargestellt,
dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre
Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt. Es
sei klargestellt, dass der Lizenzgeber das lizenzierte Material auch unter
anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des lizenzierten Materials
jederzeit einstellen darf; gleichwohl erlischt dadurch die vorliegende Public
License nicht. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten auch nach Erlöschen der
vorliegenden Public License fort. Abschnitt 7 Sonstige Bedingungen
Der Lizenzgeber ist nicht an durch Sie gestellte zusätzliche oder abweichende
Bedingungen gebunden, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Jedwede
das lizenzierte Material betreffenden und hier nicht genannten Umstände,
Annahmen oder Vereinbarungen sind getrennt und unabhängig von den Bedingungen
der vorliegenden Public License. Abschnitt 8 Auslegung
Es sei klargestellt, dass die vorliegende Public License weder besagen noch
dahingehend ausgelegt werden soll, dass sie solche Nutzungen des lizenzierten
Materials verringert, begrenzt, einschränkt oder mit Bedingungen belegt, die
ohne eine Erlaubnis aus dieser Public License zulässig sind. Soweit wie möglich
soll, falls eine Klausel der vorliegenden Public License als nicht durchsetzbar
anzusehen ist, diese Klausel automatisch im geringst erforderlichen Maße
angepasst werden, um sie durchsetzbar zu machen. Falls die Klausel nicht
anpassbar ist, soll sie von der vorliegenden Public License abgeschieden werden,
ohne dass die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen tangiert wird. Auf
keine Bedingung der vorliegenden Public License wird verzichtet und kein Verstoß
dagegen soll als hingenommen gelten, außer der Lizenzgeber hat sich damit
ausdrücklich einverstanden erklärt. Nichts in der vorliegenden Public License
soll zu einer Beschränkung oder Aufhebung von Privilegien und Immunitäten
führen, die dem Lizenzgeber oder Ihnen insbesondere aufgrund rechtlicher
Regelungen irgendeiner Rechtsordnung oder Rechtsposition zustehen, oder
dahingehend interpretiert werden.